Nach Verordnung in der gültigen Fassung vom 16. Dezember 2020 zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig.
Ausgenommen unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften ist das Kadertraining an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten.
Über weitere Änderungen werden wir Euch auf unserer Homepage informieren.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Der Vorstand des SSC-Schale von 1972 e.V.