Trotz der Lockerung der NRW-Vorgaben für den Amateursportbetrieb unter freiem Himmel, die ab dem 22. Februar in Kraft treten, kann ein öffentlicher Schießbetrieb wegen des DSB-Stützpunkttrainings in der 8. KW noch nicht stattfinden.
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Trotz der Lockerung der NRW-Vorgaben für den Amateursportbetrieb unter freiem Himmel, die ab dem 22. Februar in Kraft treten, kann ein öffentlicher Schießbetrieb wegen des DSB-Stützpunkttrainings in der 8. KW noch nicht stattfinden.