Kaderschützen/innen dürfen trainieren! Sonderregelung für NRW Bundesstützpunkte

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der Corona-Schutzverordnung § 3 festgelegt, dass die zuständigen Behörden Ausnahmen für das Training an den NRW Bundesstützpunkten zulassen können.

Diese Regelung erlaubt den örtlichen Ordnungsbehörden, Ausnahmen für das Training von Kaderathletinnen und -athleten des Olympiakaders und des Perspektivkaders des Deutschen Olympischen Sportbundes an den NRW Bundesstützpunkten unter Beachtung besonderer Auflagen zuzulassen.

Für den öffentlichen Schießbetrieb bleibt der Schießstand leider weiterhin geschlossen!

Über weitere Änderungen der Auflagen für Schießsportstätten werdet ihr über unsere Homepage informiert.