Schießen nur für Vereinsmitglieder mit Anmeldung! Hinweise zu den Verhaltensregeln

Das Schießen auf der Schießsportstätte des SSC-Schale ist während der Corona-Krise nur für Vereinsmitglieder und nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich!

Die Coronaschutzverordnung für NRW gibt den verbindlichen Rahmen vor, in dessen Grenzen unser Vereinssport stattfinden kann.
Aus diesem Grund ist eine vorherige telefonische Anmeldung (05457 551) notwendig, damit ein reibungsloser Schießbetrieb unter strenger Beachtung aller gesundheitlichen Vorschriften organisiert werden kann.

Verhaltensregeln für Individualtraining beim SSC Schale (Download pdf)

Anmeldung, Öffnungszeiten

  • Das Training ist nur für Vereinsmitglieder und nur mit telefonischer Anmeldung zu unseren normalen Öffnungszeiten möglich.
  • Anmeldung:  werktags von 8:30 bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer: 05457/551 bei Frau Aschmann

Wir versuchen, die Trainingszeiten auf alle Schützen/innen gleichmäßig zu verteilen

 

Desinfektion/Handschuhe/Mundschutz

  • Bitte benutzen Sie vor dem Betreten des Vereinsgebäudes und der Schießanlagen unbedingt Ihre selbst mitgebrachtes oder zur Verfügung gestelltes Desinfektionsmittel
  • In allen Innenräumen ist das Tragen einer Maske ausnahmslos vorgeschrieben
  • Das Tragen von Handschuhen ist grundsätzlich empfohlen

Am Parkplatz

  • Reisen Sie bitte erst kurz vor dem Schießtraining an, um Ansammlungen am Parkplatz und auf den Schießanlagen zu vermeiden
  • Bitte haben sie Geduld und halten Sie Abstand zu anderen Schützen, falls mehrere Autos zur selben Zeit am Parkplatz ankommen, halten Sie auch einen größeren Parkabstand

Im Vereinsgebäude

Diese Sicherheitsregeln sind ausnahmslos einzuhalten:

  • Mundschutz ist im ganzen Gebäude Pflicht, außer am festen Sitzplatz am Tisch.
  • Der Thekenbereich ist nicht für den Aufenthalt bestimmt, nur zur Abholung der Speisen und Getränke
  • Abstand mindestens 1,5m
  • Leisten Sie den Anweisungen unsere Mitarbeiter Folge!
  • Für die Toilettenbenutzung bitte den Seiteneingang am Giebel benutzen und auch einzeln eintreten.
  • Tische und Stühle verrücken strengstens verboten! (es geht um die Einhaltung der Mindestabstände)
  • Zum Chipkarte aufladen und zum Munitionserwerb bitte einzeln eintreten.
  • Die Gastronomie ist im Rahmen der Corona – Regeln geöffnet.
  • Bei Benutzung der Toilettenanlage ist ebenso auf den Mindestabstand zu achten bzw. möglichst nur eine Person pro Räumlichkeit

Auf den Schießständen

  • Vor Trainingsbeginn sind die entsprechenden Anwesenheitslisten auszufüllen
  • Die Sportgeräte bitte individuell im Koffer oder im Waffenständer im Außenbereich des Geländes unter Einhaltung der Sicherheit unterbringen.
  • Es ist die Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern ohne das Tragen eines Mund – Nasen – Schutzes sicherzustellen.
  • Die Zahl der Schützen/innen sind auf den Ständen auf 3 -4 Personen begrenzt, und es sollte möglichst den ganzen Tag in einer festen Trainingsgruppe geschossen werden.
  • Bei Absprachen und Konversationen zwischen einzelnen Schützen/innen ist der Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten!
  • Die wartenden Schützen/innen dürfen den jeweiligen Wurfscheibenstand erst betreten, wenn die Vorschützen/innen fertig sind und den Wurfscheibenstand verlassen haben.
  • Die Container an den Schießständen dürfen nur einzeln zum Einchecken betreten werden, in diesen Räumen dürfen sich keine Personen aufhalten. Die nachfolgenden Schützen/innen warten im Freien mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (auch bei Regen!)
  • Es dürfen nur Runden geschossen werden, kein freies Training
  • Die Handdrücker sollen nicht benutzt werden: kein Handdrücken, kein Fehlerdrücken

Betreuung / Coaching

  • Der Trainer sowie der Betreuer haben einen Mindestabstand zum/zur Schützen/in von 2 Metern einzuhalten.

Allgemeines

  • Der Aufenthalt von Besuchergruppen (Kegelclub, Sportvereine, etc.) ist bis auf Weiteres nicht gestattet.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nach Ihrem Training die Schießanlage unverzüglich wieder verlassen müssen.
  • Der Aufenthalt von Begleitpersonen ist nicht erlaubt, die Personenanzahl auf der Schießsportstätte muss auf ein Minimum begrenzt werden.

Beschluss des Vorstandes

 

Vielen Dank für eure Mithilfe und bleibt gesund!